Aufnahmekriterien

Innerhalb von Linz besteht freie Schulwahl. Die Anmeldung ist von den Eltern oder Erziehungsberechtigten gemeinsam mit dem Kind an der gewünschten Volksschule vorzunehmen. Schulpflicht besteht für alle Kinder, die vor dem 1. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden. Zeitgerecht vor dem Einschreibetermin erhalten Sie von der Stadt Linz ein Einschreibeformular zugesandt.

 

Allgemeine Schulpflicht
Die allgemeine Schulpflicht in Österreich dauert neun Jahre. Die öffentlichen Schulen Österreichs sind allgemein ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechts, der Rasse, des Standes, der Klasse, der Sprache und des Bekenntnisses zugänglich. Sie sind, mit Ausnahme der Beiträge für ganztägige Schulformen, unentgeltlich.

 

Aufnahme schulpflichtiger Kinder:                    
Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September.
Ergeben sich anlässlich der Schülereinschreibung Gründe für die Annahme, dass das Kind die Schulreife nicht besitzt oder verlangen die Erziehungsberechtigten eine Überprüfung der Schulreife, so hat die Schulleitung zu entscheiden, ob das Kind die Schulreife aufweist. Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die nicht schulreif sind, hat in die Vorschule zu erfolgen. Dieses Jahr wird auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht angerechnet.

 

Vorzeitige Aufnahme:
Für schulreife Kinder, die das 6. Lebensjahr erst zwischen dem 1. September und dem 1. März des Folgejahres vollenden, besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aufnahme in die erste Schulstufe, sofern die Erziehungsberechtigten darum ansuchen. Ein solches Ansuchen ist der Direktion der Volksschule innerhalb der Einschreibfrist schriftlich vorzulegen.